Zollwert und EUSt-Wert

Zwei Grundlagen.
Zwei Rechenschritte.

01 / ZOLLWERT

Warenwert plus Kosten bis zur EU-Grenze

Das amtliche Beispiel addiert zum Ab-Werk-Preis die Beförderungskosten bis zum maßgebenden Ort an der EU-Grenze.

1.000 € + 200 € = 1.200 € Zollwert

02 / ZOLL

Zollwert mal Zollsatz

Bei vier Prozent ergibt das Beispiel 48 Euro Zoll. Der passende Satz muss über Warennummer, Ursprung und mögliche Präferenz ermittelt werden.

03 / EUST-WERT

Zollwert plus Zoll plus weitere Kosten

Für die Einfuhrumsatzsteuer werden zusätzlich Zoll, Verbrauchsteuern und weitere Beförderungskosten innerhalb der EU bis zum ersten Bestimmungsort einbezogen.

04 / QUELLE

Rechenbeispiel der Zollverwaltung

Zoll online: Berechnung von Einfuhrabgaben.