01 / ZOLLWERT
Warenwert plus Kosten bis zur EU-Grenze
Das amtliche Beispiel addiert zum Ab-Werk-Preis die Beförderungskosten bis zum maßgebenden Ort an der EU-Grenze.
1.000 € + 200 € = 1.200 € Zollwert02 / ZOLL
Zollwert mal Zollsatz
Bei vier Prozent ergibt das Beispiel 48 Euro Zoll. Der passende Satz muss über Warennummer, Ursprung und mögliche Präferenz ermittelt werden.
03 / EUST-WERT
Zollwert plus Zoll plus weitere Kosten
Für die Einfuhrumsatzsteuer werden zusätzlich Zoll, Verbrauchsteuern und weitere Beförderungskosten innerhalb der EU bis zum ersten Bestimmungsort einbezogen.
04 / QUELLE