Sendungen mit geringem Wert
150 Euro befreien vom Zoll.
Nicht automatisch von der EUSt.
Sachwert bis 150 Euro
Für geeignete Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro kann eine Zollbefreiung greifen. Sachwert bedeutet grundsätzlich Warenpreis ohne getrennt ausgewiesene Transport- und Versicherungskosten.
Einfuhrumsatzsteuer bleibt
Die Abschaffung der früheren 22-Euro-Grenze bedeutet: Auch bei zollfreien Kleinsendungen kann Einfuhrumsatzsteuer entstehen oder bereits über IOSS erhoben worden sein.
Ausgenommene Waren
Alkoholische Erzeugnisse, Parfüm und Eau de Toilette sowie Tabak und Tabakwaren sind von der allgemeinen 150-Euro-Zollbefreiung ausgenommen.
Geschenke
Unentgeltliche Sendungen von Privatperson zu Privatperson haben eigene Regeln und grundsätzlich eine Wertgrenze von 45 Euro sowie Mengenbegrenzungen.
Rechner-Schalter
Aktiviere die automatische Befreiung nur, wenn deine Sendung tatsächlich die Voraussetzungen erfüllt. Andernfalls deaktivieren und den Zollsatz anwenden.