Bis zur EU-Grenze
Warenpreis sowie Beförderungs- und Versicherungskosten bis zum maßgebenden Ort der EU bilden hier den Zollwert.
Drittland · Zollwert · Einfuhrumsatzsteuer
Der Einfuhrabgabenrechner trennt die Rechenschritte des Zolls: Zollwert, Zollbetrag, Verbrauchsteuer und Einfuhrumsatzsteuer.
Einfuhr berechnen01 / EINFUHR
Trage den ermittelten Zollsatz selbst ein. Warentarifnummer, Ursprung, Präferenz, Verbote und Verbrauchsteuersatz hängen von der konkreten Ware ab.
02 / RECHENWEG
Die Übersicht folgt dem Rechenbeispiel der deutschen Zollverwaltung.
| Schritt | Ausgangswert | Zuschlag | Ergebnis |
|---|
03 / LOGIK
Warenpreis sowie Beförderungs- und Versicherungskosten bis zum maßgebenden Ort der EU bilden hier den Zollwert.
Der Zollwert wird mit dem zur Warennummer, Herkunft und Präferenz passenden Zollsatz multipliziert.
Zum Zollwert kommen Zoll, Verbrauchsteuern und weitere Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort.
Keine Zolltarifauskunft: Maßgeblich sind Anmeldung, Warennummer, Zollwertfeststellung, Ursprung und Bescheid der Zollbehörde.